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| Leistungsverzeichnis |
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A) Grundleistungen
Zu den Grundleistungen gehören die unabdingbaren, in den §§ 27 und 28 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben. Diese Grundleistungen sichern der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange. Dieser Aufwand ist mit der vereinbarten Verwaltervergütung abgegolten.- Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr.
- Erstellen einer jährlichen Abrechung über die Hausgeld-Einnahmen und -Ausgaben des Vertragszeitraumes als Gesamt -und Einzelabrechnung je Wohnung.
- Abhalten einer Beiratssitzung mit Belegprüfung sowie Erstellen der Tagesordnung für die Eigentümerversammlung.
- Einladung zur Eigentümerversammlung.
- Durchführung einer Eigentümerversammlung in unserem eigenen Sitzungssaal einschließlich der dazu notwendigen Vorbereitungsarbeiten.
- Der Verwalter führt den Vorsitz und sorgt für eine ordnungsgemäße Niederschrift der Beschlüsse.
- Erstellung sowie Überwachung der Hausordnung und Abmahnung der Betroffenen bei Verstößen gegen diese.
- Abschließen und Kündigen von Wartungs-, Lieferanten-, Versicherungs- und Dienstleistungsverträgen im Namen der Eigentümergemeinschaft.
- Anmeldung und Abrechnung von geringfügig Beschäftigten (Hauswart, Putzfrau).
- Einrichtung, Führung und Verwaltung der auf den Namen der Eigentümergemeinschaft laufenden Bankkonten (Girokonto und Geldanlagenkonto (für die Rücklage). Verwalten der gemeinschaftlichen Gelder bei einer Bank oder Sparkasse nach Wahl des Verwalters.
- Rechnungsprüfung und Rechnungsanweisung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen.
- Buchführung mit dem GES Anwenderprogramm des Rechenzentrums der Aareon Deutschland GmbH Mainz, dem größten und bekanntesten Softwarehaus für die Wohnungswirtschaft.
- Technische Kontrolle am Gemeinschaftseigentum sowie Empfehlung zur Auftragsvergabe.
- Auftragsvergabe nach Beschlussfassung und Überwachung der Aufträge sowie Abrechnung.
- Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie z.B. bei Rohrbruch, Brand -und Sturmschäden. Bei Versicherungsschäden Schadensmeldung und Abrechnung mit der Versicherung.
- Veranlassen der Prüfung und Wartung von technischen Anlagen wie Heizung, Aufzug, Feuerlöscher, Blitzschutzanlage u.a.
- Allgemeine Verwaltung wie Telefon und Schriftverkehr mit Eigentümern, Beirat, Behörden, Handwerkern und Dritten. Büroleistungen wie z.B. Porto, Telefonkosten, Kopien und Dienstfahrten sind durch die pauschale Verwaltervergütung abgedeckt.
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B) Besondere Leistungen
Die Baugenossenschaft Speyer eG unterhält eine auf fachlich hohem Niveau besetzte technische Abteilung, die gewährleistet, dass in der Regel keine Fremdleistung von Architekten oder Planungsbüros benötigt wird. Daher werden für über normale Reparaturen hinausgehende beschlossene Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen nach Vereinbarung 7,5 % Bauleitungszuschlag zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer erhoben.
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| Vertreterwahl abgeschlossen |
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| Das Ergebnis der Vertreterwahl 2012 finden Sie beim Klick auf "mehr". |
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| Neues Mitteilungsblatt erschienen |
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| Das neueste Mitteilungsblatt 1/2012 finden Sie unter Service/Downloads. Viel Spaß beim lesen. |
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| Vertreterwahl hat begonnen |
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| Die Wahl findet vom 16. bis 27. April 2012 in den Geschäftsräumen der GBS statt. Eine Vollmacht zur Vertreterwahl finden Sie unter Service/Downloads. |
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| Zweite offene Außerordentliche Vertreterversammlung am 28. März 2012 |
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| Die erste Versammlung dieser Art verlief 2011 sehr erfolgreich. Daher findet 2012 erneut eine Vertreterversammlung statt, die allen Baugenossinnen und Baugenossen offen steht... |
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